Jedoch haben die Rekurrenten bereits in der Einsprache (damals noch mit anderer Vertreterin) ausführen lassen, dass die übrigen Aufrechnungen gerechtfertigt seien und nicht bestritten würden (Seite 1 am Ende). Vor allem aber enthalten die Begründung des Rekurses wie auch die Replik keine Hinweise darauf, dass neben der Aufrechnung von CHF 87'964.00 weitere aufgerechnete Positionen angefochten würden. Im Gegenteil wird lediglich zur Aufrechnung von CHF 87'964.00 Stellung genommen.