Die Aufrechnung von CHF 87'964.00 basierte auf dem Umstand, dass die beim Verkauf des Landwirtschaftsbetriebs zur Verrechnung gebrachte Forderung von CHF 130'000.00 nach Auffassung der Steuerkommission Q._____ nur im Umfang von CHF 42'035.90 bestand. 3.4. Zwar verlangen die Rekurrenten (Ziffer 4) eine Veranlagung gemäss Selbstdeklaration, was grundsätzlich so zu verstehen ist, dass alle Abweichungen der Veranlagung von der Steuererklärung angefochten werden.