3.3. Im Veranlagungsverfahren 2018 hat die Steuerkommission Q._____ den deklarierten Einkünften aus selbständiger Erwerbstätigkeit des Rekurrenten von CHF 61'867.00 – neben weiteren, unbestrittenen Aufrechnungen im Gesamtbetrag von CHF 8'788.00 – CHF 87'964.00 hinzugerechnet. Daraus resultierten veranlagte Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit von CHF 158'619.00 sowie ein steuerbares Einkommen von CHF 158'141.00. -5-