2.2. Die Rekurrenten haben keine neue Vollmacht eingereicht. Folglich gelten die Rekurrenten im vorliegenden Verfahren als nicht vertreten. 3. 3.1. In der Steuerperiode 2018 war der Rekurrent selbständig erwerbender Landwirt. 3.2. Mit Vertrag vom tt.mm. 2018 wurde der Landwirtschaftsbetrieb vom Vater des Rekurrenten an den Rekurrenten verkauft. Der Kaufpreis von CHF 500'000.00 wurde gemäss vertraglichen Bestimmungen einerseits durch die Übernahme der Schuldpflicht von CHF 370'000.00 gegenüber der N._____ getilgt. Andererseits wurde eine Darlehensforderung des Rekurrenten gegenüber seinem Vater von CHF 130'000.00 zur Verrechnung gebracht.