2. 2.1. Das Spezialverwaltungsgericht hat die Rekurrenten mit Schreiben vom 27. November 2023 darüber in Kenntnis gesetzt, dass aufgrund des Todes von D._____ am tt.mm. 2023 kein Vertretungsverhältnis mehr besteht. Für den Fall, dass sich die Rekurrenten weiterhin im Verfahren vertreten lassen wollten, wurden sie aufgefordert, bis zum 15. Dezember 2023 eine neue Vollmacht zu Gunsten eines neuen Vertreters einzureichen. Ebenso wurden sie darauf hingewiesen, dass sie ohne Einreichung einer (neuen) Vollmacht als nicht vertreten gelten, weshalb ihnen Verfügungen und Entscheide direkt zugestellt würden.