1. Mit Verfügung vom 17. Dezember 2020 wurden A._____ und B._____ von der Steuerkommission Q._____ für die Kantons- und Gemeindesteuern 2018 zu einem steuerbaren und satzbestimmenden Einkommen von CHF 158'100.00 und zu einem steuerbaren und satzbestimmendem Vermögen von CHF 0.00 veranlagt. Dabei wurden den Einkünften aus selbständiger Haupterwerbstätigkeit des Rekurrenten unter anderem CHF 87'964.00 unter dem Titel "Aufrechnungen Differenz Darlehen gemäss Berechnung" hinzugerechnet. 2. Gegen die Verfügung vom 17. Dezember 2020 liessen A._____ und B._____ mit Schreiben vom 13. Januar 2021 Einsprache erheben. Sie beantragten, die Aufrechnung von CHF 87'964.00 sei zu streichen.