8.6.3. Wie vom Rekurrenten selbst ausgeführt, erhielt B._____ die Uhr als Entschädigung für ihre 25-jährige Tätigkeit in der Einzelfirma des Rekurrenten, also als Dienstaltersgeschenk. Dies stellt einen genügend engen Konnex zur Arbeitstätigkeit dar, und reicht für sich allein aus, um steuerpflichtiges Einkommen zu bejahen. Entgegen der Begründung der Steuerkommission liegt folglich Einkommen der Ehefrau und Geschäftsaufwand der Einzelfirma vor, was sich neutralisiert. Die Aufrechnung von CHF 1'750.00 ist zu Recht erfolgt. Die weiteren Kosten von CHF 1'000.00 für Blumen und Kundeneinladungen wurden von der Steuerkommission Q.__