Dienstalters- und Jubiläumsgeschenke in natura wie z.B. eine Uhr mit Widmung und ein Reisegutschein werden zum Marktwert bewertet und besteuert (§ 6 StGV). Somit sind als Einkommen aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit neben sämtlichen Leistungen in bar oder durch Verrechnung auch alle geldwerten Vorteile in natura steuerbar, welche ihren Grund im Arbeitsverhältnis haben (Kommentar zum Aargauer Steuergesetz, a.a.O., § 26 StG N 22 und 28, mit weiteren Hinweisen).