8.6.2. Als Dienstalters- und Jubiläumsgeschenke gemäss § 26 Abs. 1 steuerbar sind Entschädigungen, die bei ausserordentlichen Anlässen wie langjährige Anstellung, Dienstjubiläum (RGE vom 30. Dezember 1992, K 2244/ P 416) Firmenjubiläum, Geburtstag des Firmeninhabers usw. ausgerichtet werden. Dienstalters- und Jubiläumsgeschenke in natura wie z.B. eine Uhr mit Widmung und ein Reisegutschein werden zum Marktwert bewertet und besteuert (§ 6 StGV).