8.5.4. Gemäss Angaben des Rekurrenten benötigt er in seiner Liegenschaft ein Arbeitszimmer (Sitzungszimmer, Parkplätze, Archiv für alle Unterlagen) für seine selbständige Erwerbstätigkeit. Trotz Aufforderung des Gemeindesteueramtes Q._____ machte der Rekurrent keine Angaben, wie viele RE sein Arbeitszimmer umfasst, auch bezeichnete er den Raum/die Räume nicht näher und reichte keine weiteren Unterlagen ein. Der Rekurrent gibt an, der Mietwert betrage CHF 7'200.00. Hinzu komme ein Nebenkostenanteil von CHF 1'800.00.