Auf den Spesenbelegen fehlen grösstenteils die Angaben zu den anwesenden Personen und dem Geschäftszweck der Einladung. Es rechtfertigt sich demgemäss eine ermessensweise Festlegung der "Akquisitions- und Kun- - 12 - denspesen". Die von der Steuerkommission Q._____ berücksichtigten Kosten von CHF 2'400.00 erscheinen vorliegend angemessen. Die Aufrechnung von CHF 4'960.00 ist zu Recht erfolgt.