- Abo NZZ und AZ: Weiterbildung sei vom Verband zwingend auf fünf Tage pro Jahr/Mitarbeiter festgelegt. Dazu gehörten alle Informationen aus Medien wie NZZ und AZ, oder die digitale Informationsbeschaffung. Die Veranlagungsbehörde verkenne, dass die aktuellen Informationen in den täglichen Gesprächen mit Kunden, Banken und Berufskollegen von grosser Bedeutung seien. Nur so könne auf Augenhöhe diskutiert werden. Die Aufrechnung von CHF 2'000.00 sei zu streichen.