- Rückstellung Selbstbehalt Haftplicht: Gemäss der Berufshaftpflichtversicherung habe der Rekurrent pro Fall einen Selbstbehalt von CHF 50'000.00. Die Organhaftung erstrecke sich rückwirkend über 10 Jahre. Während dieser Zeit habe der Rekurrent Erlöse von CHF 2'386'797.89 generiert. Diese Umsätze seien voll im Garantierisiko und die Organhaftung könne nicht unentgeltlich einem Dritten abgetreten werden. Die Rückstellung sei steuerlich seit 24 Jahren genehmigt worden. Rückstellungen für Garantien würden in vielen Geschäftsbereichen steuerlich anerkannt.