- Pauschalspesen: Die geltend gemachten Pauschalspesen von monatlich CHF 500.00 seien durchaus branchenüblich und sollten die kleineren Ausgaben unter CHF 50.00 abdecken. So stehe es in vielen Spesenreglementen, die steuerlich akzeptiert seien. Die Spesenbelege nachträglich mit Namen zu versehen, wäre nicht glaubwürdig. Die verbuchten Belege auf dem Konto 4400 seien geschäftsmässig begründet. Die Behauptung der Veranlagungsbehörde, dass einige Belege für Hotel oder Kleiderkäufe nicht verbucht seien, stimme nicht. Denn diese Privatausgaben seien ganz klar auf das Privatkonto 2080 verbucht