Es handle sich dementsprechend, zumindest teilweise, um eine Belegsammlung. Die Steuerkommission komme aufgrund der Prüfung der eingereichten Unterlagen zum Schluss, dass die in der Veranlagung gewährten Akquisitions- und Kundenspesen von CHF 2'400.00 genügend seien. Höhere Spesen könnten nicht gewährt werden.