3.2. In der Veranlagung vom 24. November 2020 hat die Steuerkommission Q._____ dem Gewinn des Rekurrenten von CHF 88'543.00 diverse Aufrechnungen hinzugerechnet. Die Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit betrugen danach CHF 128'683.00. Gegen diese Aufrechnungen (mit Ausnahme der Spenden) bzw. gegen die Höhe dieser Aufrechnungen richtet sich der Rekurs. -5- 4. 4.1. Die Steuerkommission Q._____ hat im einzelnen folgende Positionen aufgerechnet und wie folgt begründet: