1. Mit Verfügung vom 24. November 2020 wurden A._____ und B._____ von der Steuerkommission Q._____ für das Jahr 2017 zu einem steuerbaren Einkommen von CHF 236'090.00 und zu einem steuerbaren Vermögen von CHF 3'352'853.00 veranlagt. In Abweichung von der Selbstdeklaration wurden folgende Aufrechnungen vorgenommen: