6.7. 6.7.1. Die Rekurrenten machen geltend, dass die Umsetzung des Kinderbetreuungsabzugs in Abhängigkeit des Arbeitspensums zu stossenden Ergebnissen führe. 6.7.2. Pauschalierungen und Schematisierungen sind im Interesse der Praktikabilität erlaubt und letztlich auch geboten, soweit dadurch das Rechtsgleichheitsgebot nicht allzu stark berührt wird (Bundesgerichtsurteil vom 23. Juni 2022 [2C_533/2021] E. 5.3.). Generell lässt sich sagen, dass Eltern mit höheren Arbeitspensen mehr Fremdbetreuung benötigen als solche mit tieferen. Vor diesem Hintergrund erscheint die aargauische Regelung ohne Weiteres mit dem Rechtsgleichheitsgebot vereinbar.