5.7. 5.7.1. Im SGE vom 20. Februar 2020 (3-BB.2019.20) wird betreffend die direkte Bundessteuer 2017 ausgeführt, dass vom Tagestarif von CHF 105.00 in der "D._____" die Lebenshaltungskosten für bis sechsjährige Kinder zwischen CHF 9.00 (8.57 %) und CHF 14.00 (13.3 %) betragen. Diese Zahlen gelten auch vorliegend, da die Töchter der Rekurrenten im Jahr 2018 ebenfalls in der "D._____" betreut wurden, damals vier bzw. fünf Jahre alt waren, und eine Tarifanpassung auf CHF 110.00 pro Tag erst per 1. August 2022 erfolgte (vgl. http://www.D._____; http:// www.D._____).