Eine erneute Überprüfung hat gezeigt, dass die Differenz von 25% zu gross ist. Auch im Sinne einer Vereinfachung wird nun auf eine Differenzierung verzichtet, so dass die Steuerpflichtigen in jedem Fall 75% der Kosten, maximal Fr. 6'000.- abziehen können (Abs. 1). Diese Regelung ist für die Steuerpflichtigen verständlicher und für die Steuerbehörden wesentlich einfacher zu vollziehen."