Eine unterschiedliche Regelung bei der Bundessteuer und den Kantons- und Gemeindesteuern wäre sachlich nicht begründbar, zudem könnte eine gewisse rechtliche Unsicherheit bei einer gerichtlichen Überprüfung der bisherigen kantonalen Regelung bestehen. Aus diesen Gründen wird vorgeschlagen, die pauschalen Lebenshaltungskosten bei den Kan- tons- und Gemeindesteuern so festzusetzen, dass die entsprechende Regelung auf die direkte Bundessteuer analog angewandt werden kann. 2.2 Umsetzungsvorschlag