Eine andere pauschale Festlegung der Lebenshaltungskosten bei der direkten Bundessteuer als bei den Kantons- und Gemeindesteuern würde in der Praxis seitens der Steuerpflichtigen unzählige, zeitaufwendige Fragen aufwerfen. Eine unterschiedliche Regelung bei der Bundessteuer und den Kantons- und Gemeindesteuern wäre sachlich nicht begründbar, zudem könnte eine gewisse rechtliche Unsicherheit bei einer gerichtlichen Überprüfung der bisherigen kantonalen Regelung bestehen.