"(…) Die Steuerjustiz hat sich mangels substantiierter Bestreitung noch nie zur Höhe der pauschalen Kürzung der Kinderbetreuungskosten in § 26a StGV für die Kantons- und Gemeindesteuern geäussert (vgl. SGE 3-RV.2018.12 vom 24. Januar 2019, E. 6.4.4, wonach sich das Gericht mangels konkreten 2 von 5 Einwendungen nicht mit der Höhe der Pauschale befasste). Demgegenüber musste das Spezialverwaltungsgericht die analoge Anwendung von § 26a Abs. 1 StGV bei der direkten Bundessteuer prüfen (SGE 3-BB.2019.20 vom 20. Februar 2020).