Anderseits sind die bei Betreuung von fremden Kindern im eigenen Haushalt auf CHF 7.00 bzw. CHF 9.00 pro Tag festgesetzten Lebenshaltungskosten zu tief, weil darin nichts für Spielsachen, basteln etc. enthalten ist. Die Lebenshaltungskosten eines bis 6-jährigen Kindes bei Betreuung in einer Kindertagesstätte liegen also irgendwo dazwischen. Die von der Steuerkommission Q._____ in Analogie zu § 26a Abs. 1 StGV auf CHF 26.25 (25% von CHF 105.00) pro Tag festgesetzten, nicht abzugsfähigen