3.3.7. Das Steueramt des Kantons Aargau hat ein Merkblatt betreffend 'Einkünfte aus Kinderbetreuung' erlassen (Ausgabedatum 17. Juni 2002, Stand 1. Januar 2015, gültig ab 2014). Dieses Merkblatt behandelt unter anderem die Einkünfte von Personen, die Kinder aus fremden Haushalten an Tages-, Wochen- oder Dauerplätzen betreuen. Darin werden die (pauschalen) Kosten für aus fremden Haushalten betreute Kinder festgelegt, welche vom durch Kinderbetreuung erzielten Einkommen abgezogen werden können. Für Kinder bis 6-jährig wird von den folgenden Aufwendungen ausgegangen (Merkblatt 'Einkünfte aus Kinderbetreuung', S. 3):