3. Mit Entscheid vom 24. März 2022 wies die Steuerkommission Q._____ die Einsprache ab. 4. Den Einspracheentscheid vom 24. März 2022 (Zustellung am 28. März 2022) haben A._____ und B._____ mit rechtzeitigem Rekurs vom 18. April 2022 (Postaufgabe am 19. April 2022) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weitergezogen. Sie beantragen, das steuerbare Einkommen für die Kantons- und Gemeindesteuern 2018 sei auf CHF 102'700.00 festzusetzen. Auf die Begründung wird, soweit für die Entscheidung erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. 5. Die Steuerkommission Q._____ und das Kantonale Steueramt beantragen die Abweisung des Rekurses.