1. Mit Verfügung vom 24. November 2021 wurden A._____ und B._____ von der Steuerkommission Q._____ für das Jahr 2018 zu einem steuerbaren Einkommen von CHF 103'900.00 und zu einem steuerbaren Vermögen von CHF 168'000.00 veranlagt. Dieser Veranlagung liegen Kinderbetreuungskosten von CHF 6'152.00 (75% von CHF 8'201.25) zu Grunde. 2. Gegen die Verfügung vom 24. November 2021 erhoben A._____ und B._____ mit Schreiben vom 12. Dezember 2021 Einsprache und stellten folgenden Antrag: "Wir beantragen, die Veranlagung 2018 auf folgende Faktoren festzusetzen: Einkommen CHF 102'700.00 / Vermögen CHF 168'000.00"