Die Grundstückgewinnsteuer beträgt demnach CHF 23'644.00. 6. In teilweiser Gutheissung des Rekurses ist somit die Grundstückgewinnsteuer von CHF 26'086.00 (CHF 5'421.00 + CHF 20'665.00) um CHF 2'442.00 auf CHF 23'644.00 herabsetzen. 7. 7.1. Bei diesem Verfahrensausgang obsiegen die Rekurrenten zu rund 15 %. Sie haben daher 85 % der Kosten des Rekursverfahrens zu tragen (§ 189 Abs. 2 StG). - 12 - 7.2. Den nicht vertretenen Rekurrenten ist keine Parteikostenentschädigung auszurichten (§ 189 Abs. 2 StG). - 13 - Das Gericht erkennt: