5.3. 5.3.1. Die Vorinstanz ging von in die erste Ersatzliegenschaft GB Q. Nr. ccc investierten Mitteln von insgesamt CHF 1'060'500.00 (CHF 500'000.00 [47.15 %] und CHF 560'500.00 [52.85 %]) aus. Im Verhältnis dieser investierten Mittel besteuerte sie zufolge unterschiedlicher Besitzdauern 47.15 % des Gewinns zum Tarif von 5 % und 52.85 % des Gewinns zum Tarif von 17 % (E. 2.4.). 5.3.2. Die Rekurrenten sind der Auffassung, dass sich die in die erste Ersatzliegenschaft GB Q. Nr. ccc investierten Mittel nur auf insgesamt - 11 -