5.2.2. Der Erlös aus dem Verkauf der Liegenschaft GB Q. Nr. eee betrug CHF 500'000.00. Der Erwerbspreis für die erste Ersatzliegenschaft GB Q. Nr. ccc belief sich indes auf CHF 690'000.00. Der Erwerb Letzterer (öffentliche Beurkundung am 31. Mai 2007) erfolgte somit nur teilweise, das heisst in Höhe von CHF 500'000.00, mit reinvestierten Mitteln. Entgegen der Ansicht der Rekurrenten kann daher eine Besitzdauer von über 25 Jahren (vorliegend von 59 Jahren) und der dieser entsprechende Tarif von 5 % (§ 109 Abs. 1 lit. aa StG) nur für den anteilsmässigen Gewinn, welcher auf reinvestierte Mittel von CHF 500'000.00 fällt, zur Anwendung kommen (§ 110 Abs. 2 Satz 2 StG;