Im Umfang der reinvestierten Mittel von Fr. 500 000.– ist die längere Besitzdauer von 15 Jahren anzurechnen, für die restlichen Fr. 500 000.– Anlagekosten gilt die kürzere Besitzdauer von 5 Jahren. Der realisierte Gewinn von Fr. 200 000.– ist anteilsmässig aufzuteilen: Fr. 100 000.– werden zum Tarif für 5 Besitzjahre besteuert, die andern Fr. 100 000.– (zuzüglich des aufgeschobenen Gewinns aus der früher veräusserten Eigentumswohnung) zum Tarif für 15 Besitzjahre."