4.4. Die Rekurrenten führen in ihrer Stellungnahme vom 28. April 2023 aus, dass sie die gesamte Ersatzliegenschaft zusammen mit ihren fünf Kindern bewohnen. Der Verkäufer habe nach dem Notartermin sofort eine Ersatzwohnung für den Mieter organisiert. Dieser habe denn auch gleich gekündigt. Da die Miete für die 3 ½-Zimmerwohnung im 1. Obergeschoss vom J. bezahlt worden sei, sei dieses auch informiert gewesen. Somit hätten sie das gesamte Haus auf den 1. Oktober 2020 übernehmen können. Zudem sei die Küche der 3 ½-Zimmerwohnung faktisch in ein Kinderzimmer zurückgebaut worden, und sie hätten auch den zweiten Stromzähler demontieren lassen.