3.2. Die Parteien sind sich einig betreffend Erlös (CHF 1'150'000.00), pauschalierte Anlagekosten (CHF 885'500.00; bei einer Besitzesdauer von 14 Jahren: 77 % des Veräusserungserlöses) und Grundstückgewinn (CHF 264'500.00; CHF 1'150'000.00 – CHF 885'500.00) der Liegenschaft GB Q. Nr. ccc (vgl. E. 2.4. und Steuererklärung "Grundstückgewinne" der Rekurrenten). 4. 4.1. Die Vorinstanz hat die Grundstückgewinnsteuer zufolge Ersatzbeschaffungskosten von CHF 920'000.00 betreffend einen Grundstückgewinn von CHF 34'500.00 (CHF 920'000.00 – CHF 885'500.00 [Anlagekosten]) aufgeschoben (E. 2.4.).