Mit weiterer Verfügung vom 22. September 2021 veranlagte die Steuerkommission Q. die Rekurrenten für einen im Jahr 2020 erzielten steuerbaren Grundstückgewinn von CHF 121'561.00 bei einer Besitzesdauer von 14 Jahren und einem Steuersatz von 17 % zu einer Grundstückgewinnsteuer von CHF 20'665.00. Diesen Veranlagungen liegen ein Veräusserungserlös von CHF 1'150'000.00, pauschalierte Anlagekosten von CHF 885'500.00 und ein Grundstückgewinn von CHF 264'500.00 zugrunde. Die Grundstückgewinnsteuer wurde für einen Gewinn von CHF 34'500.00 zufolge Ersatzbeschaffung aufgeschoben.