2.1.2. Mit Kaufvertrag vom 17. September 2008 verkaufte der Rekurrent die Liegenschaft GB Q. Nr. eee, Plan-Nr. fff, Parzelle ddd, zum Preis von CHF 500'000.00 an F. 2.1.3. Die Steuerkommission Q. veranlagte den Rekurrenten für einen im Jahr 2008 erzielten Grundstückgewinn von CHF 175'000.00. Dieser Veranlagung liegen ein Veräusserungserlös von CHF 500'000.00 und pauschalierte Anlagekosten von CHF 325'000.00 zugrunde. Die Grundstückgewinnsteuer wurde zufolge Ersatzbeschaffung vollständig aufgeschoben.