4. Die Einspracheentscheide vom 28. Februar 2022 (Versand am 14. März 2022) haben A. und B., unter Berücksichtigung der Gerichtsferien, mit rechtzeitigem Rekurs vom 11. April 2022 (Postaufgabe am 19. April 2022) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weitergezogen. Sie beantragen sinngemäss, dass der Tarif von 5 % auf dem gesamten Grundstückgewinn anzuwenden sei, und dass eventualiter die Grundstückgewinnsteuer zufolge Aufteilung des Grundstückgewinns im Verhältnis der investierten Mittel (72 % bei einer Besitzesdauer von 59 Jahren und 28 % bei einer Besitzesdauer von 14 Jahren) um ca. CHF 7'000.00 zu reduzieren sei. -3-