Mit Verfügung vom 22. September 2021 veranlagte die Steuerkommission Q. A. und B. für einen im Jahr 2020 erzielten steuerbaren Grundstückgewinn von CHF 108'439.00 bei einer Besitzesdauer von 59 Jahren und einem Steuersatz von 5 % zu einer Grundstückgewinnsteuer von CHF 5'421.00. Mit weiterer Verfügung vom 22. September 2021 veranlagte die Steuerkommission Q. A. und B. für einen im Jahr 2020 erzielten steuerbaren Grundstückgewinn von CHF 121'561.00 bei einer Besitzesdauer von 14 Jahren und einem Steuersatz von 17 % zu einer Grundstückgewinnsteuer von CHF 20'665.00. Diesen Veranlagungen liegen ein Veräusserungserlös von CHF 1'150'000.00, pauschalierte