Auch die vom Rekurrenten eingereichte Rechnung der K. AG vom 20. Februar 2015 über CHF 1'989.85 und die Offerte der K. AG vom 27. Januar 2015 über CHF 6'181.85 ändern daran nichts. Weitere Rechnungen konnten nicht gefunden werden. Zum einen schliesst der mit der eingereichten Rechnung bzw. Offerte behauptete Aufwand von "nur" CHF 8'171.70 eine Aufrechnung von CHF 30'000.00 in betraglicher Hinsicht zum vornherein nicht aus. Zum anderen zielt auch der Einwand des Rekurrenten ins Leere, wonach die Kosten der Umbauarbeiten mit der Abgrenzung bzw. der Zahlung der Mietzinse geregelt worden seien.