7.2.6. An dieser Einschätzung ändert auch der Einwand des Rekurrenten nichts, dass die Einzelunternehmung die Büroräumlichkeiten wieder so habe herstellen müssen, wie dies bei Mietbeginn gewesen sei. Das gilt insbesondere deshalb, da mit Mietvertrag vom 17. November 2003/11. Dezember 2003 eine Rohbaumiete vereinbart war.