Im Steuerjahr 2013 machten die Honorareinnahmen der Einzelunternehmung rund 30 % des gesamten Honorarertrages aus (Einzelunternehmung [CHF 541'204.00] und F. AG [CHF 1'223'580.00]). Im vorliegend zu interessierenden Steuerjahr 2014 erwirtschaftete die Einzelunternehmung rund 30 % des Honorarertrages (Einzelunternehmung [CHF 400'168.00] und F. AG [CHF 985'317.00]), was der Vorperiode entspricht. Demnach ist es angemessen, pro 2014 wiederum Mietzinsaufwendungen von CHF 20'400.00 zuzulassen. - 10 -