Die F. AG sei 2013 gegründet worden. Der Rekurrent habe die selbständige Erwerbstätigkeit 2015 bzw. mit dem Abschluss der letzten Mandate aufgegeben. Das gesamte Personal der Einzelunternehmung (drei Sekretärinnen) sei 2014 noch von der Einzelunternehmung angestellt gewesen und in den Büroräumlichkeiten der Einzelunternehmung beschäftigt worden. Die Mandate der F. AG hätten sich sukzessive entwickelt. Die AG habe daraufhin einen weiteren Mitarbeiter eingestellt. Die Einzelfirma habe die Büroräumlichkeiten 2014 wieder so herstellen müssen, wie dies bei Mietbeginn gewesen sei. Mehrere Bürowände seien entfernt und neu aufgebaut worden, verbunden mit neuen Elektro- und IT- Installationen.