4.2. Der Rekurrent wendet ein, dass die Büroräumlichkeiten in S. von mehreren Personen genutzt würden. Der Gesamtmietzins betrage pro Jahr rund CHF 90'000.00. Die Anteile an den Mietkosten seien im Kreise dieser Anwälte festgelegt und so bezahlt worden. Vom Bankkonto der Einzelunternehmung seien CHF 50'400.00 Mietzins bezahlt worden.