4. 4.1. Der Einspracheentscheid vom 28. Februar 2022 verweist auf die Stellungnahme des Kantonalen Steueramtes, Natürliche Personen Buchprüfung, vom 8. Dezember 2021. Dort wird ausgeführt, dass seitens Steuerbehörden nicht bestritten werde, dass die Zahlung von CHF 50'400.00 ab dem Bankkonto der Einzelunternehmung geleistet worden sei. Die seit längerem gemieteten Büroräumlichkeiten stünden seit Gründung der juristischen Person nicht mehr ausschliesslich der Einzelunternehmung zur Verfügung. Ein (nicht ausgemittelter) Anteil werde durch die juristische Person genutzt.