3. Mit Entscheid vom 28. Februar 2022 hiess die Steuerkommission Q. die Einsprache teilweise gut, indem das steuerbare Einkommen um CHF 990.00 reduziert und CHF 10'636.00 als Einkommen aus qualifizierter Beteiligung anstatt als Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit qualifiziert wurden. Die übrigen Anträge wurden abgewiesen. Das steuerbare Einkommen wurde auf CHF 148'900.00 (satzbestimmend CHF 169'600.00), davon qualifizierter Beteiligungsertrag CHF 19'600.00 festgesetzt.