Bei der Ersatzliegenschaft handle es sich um ein Zweifamilienhaus, wobei sich ein Aufteilungskoeffizient von mindestens 0.5 als sachgerecht erweise. Die anteilsmässig anrechenbaren Ersatzbeschaffungskosten seien mit CHF 840'000.00 höher als die deklarierten Anlagekosten der zuvor veräusserten Liegenschaft, welche auf CHF 636'911.00 veranlagt worden seien. Den mit der Veräusserung des Liegenschaftsobjekts ermittelte -9- Gewinn von CHF 713'089.00 hätten die Rekurrenten vollumfänglich in ihre selbst genutzte Ersatzwohnung investiert (vgl. Rekurs).