Sodann hätten die Rekurrenten mit der Einsprache vom 24. November 2021 das noch bevorstehende Bauabnahmeprotokoll der Ersatzliegenschaft in Aussicht gestellt und dieses im vorliegenden Rekursverfahren, ebenso wie die aktualisierte Baukostenabrechnung per 23. März 2022, ins Recht gelegt. Letztere weise per 23. März 2022 bezahlte Baukosten von CHF 1'457'443.85 (inklusive Kaufpreiszahlung für die Baulandparzelle) aus. Insgesamt sei für die Ersatzliegenschaft von massgeblichen Anlagekosten von gerundet CHF 1'680'000.00 auszugehen. Bei der Ersatzliegenschaft handle es sich um ein Zweifamilienhaus, wobei sich ein Aufteilungskoeffizient von mindestens 0.5 als sachgerecht erweise.