Der Veranlagung liegen ein Veräusserungserlös von CHF 1'350'000.00 und Anlagekosten von CHF 636'911.00 zugrunde. In Abweichung von der Steuererklärung "Grundstückgewinne" wurde die Grundstückgewinnsteuer nicht zufolge Ersatzbeschaffung aufgeschoben. 3.2.6. Die Steuerkommission Q. wies die von den Rekurrenten gegen diese Verfügung erhobene Einsprache mit Entscheid vom 17. Februar 2022 ab. -6-