3.2.4. Am 23. Dezember 2020 stellte die Steuerkommission Q. den Rekurrenten für einen im Jahr 2019 erzielten steuerbaren Grundstückgewinn von CHF 500'000.00 eine provisorische Rechnung für eine Grundstückgewinnsteuer von CHF 78'719.00 zu. Für einen Gewinn von CHF 213'089.00 wurde die Grundstückgewinnsteuer zufolge Ersatzbeschaffung aufgeschoben.