3.1.3. Mit Verfügung vom 19. Oktober 2010 veranlagte die Steuerkommission S. die Rekurrenten für einen im Jahr 2009 erzielten steuerbaren Grundstückgewinn von CHF 38'250.00 bei einer Besitzesdauer von 10 Jahren und einem Steuersatz von 22 % zu einer Grundstückgewinnsteuer von CHF 8'415.00. Dieser Veranlagung liegen ein Veräusserungserlös von CHF 590'000.00, ein Erwerbspreis von CHF 155'000.00 und Aufwendungen von CHF 307'500.00 zugrunde. Für einen Gewinn von CHF 89'250.00 (entspricht dem Gewinn hinsichtlich der zu 70 % selbst genutzten Liegenschaft in S.) wurde die Grundstückgewinnsteuer zufolge Ersatzbeschaffung aufgeschoben.