Der Veranlagung liegen ein Veräusserungserlös von CHF 1'350'000.00 und Anlagekosten von CHF 636'911.00 zugrunde. In Abweichung von der Steuererklärung "Grundstückgewinne" wurde die Grundstückgewinnsteuer nicht zufolge Ersatzbeschaffung aufgeschoben. 2. Gegen die Verfügung vom 19. Oktober 2021 (Versand gleichentags) liessen A. und B. mit Schreiben vom 24. November 2021 Einsprache erheben und die folgenden Anträge stellen: "1. Es sei die durch die Leitung der Abteilung Steuern der Gemeinde Q. erlassene definitive Steuerveranlagung bzgl. Grundstückgewinnsteuer 2019 vom 15. Oktober 2021 ersatzlos aufzuheben.